M.S. PRINCESSE MARIE ASTRID | EVENTSCHIFFFAHRTEN
VERANSTALTER
ENTENTE TOURISTIQUE DE LA MOSELLE LUXEMBOURGEOISE
M.S. PRINCESSE MARIE ASTRID
10 RTE DU VIN
6794 GREVENMACHER
LUXEMBURG
IN ZUSAMMENARBEIT MIT
EVENTDIENSTLEISTER
11TH FLOOR EVENT- & COCKTAILSERVICE
INH. C. REINHARD
GÜTERSTR. 58
54295 TRIER
DEUTSCHLAND
Zur Vereinfachung der Kommunikation werden in dieser Hausordnung alle Kundinnen und Kunden einheitlich als "Besucher" bezeichnet. Diese Formulierung schließt alle Geschlechter ein.
§1 Geltungsbereich der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Eventschifffahrt, durchgeführt von 11th Floor Event- & Cocktailservice, im Auftrag des Veranstalter M.S. Princesse Marie Astrid (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter).
Mit dem Erwerb des Eventtickets erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an.
§2 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst, sowie das eigene Personal und das Personal des Eventdienstleisters ist berechtigt das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.
§3 Einlass des Besuchers
Der Besitz eines Eventtickets begründet kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist, wer das Besuchsrecht aus offizieller Quelle erworben hat und die Veranstaltung besuchen kann. Einlass ist nur für Besucher ab 18 Jahren. Für Minderjährige gelten folgende Regeln:
Einlass nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt) und mit einem "Muttizettel". 16- und 17-Jährige ohne Erziehungsbeauftragten oder "Muttizettel" erhalten keinen Einlass, auch nicht bis 24 Uhr. Eine erziehungsbeauftragte Person darf höchstens zwei 16- oder 17-Jährige begleiten. Der Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Eventtickets im Original oder digital, sofern die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt sind.
Der Veranstalter kann im Einzelfall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen.
Mit dem Einlass wird das Eventticket entwertet; ein Wiedereinlass ist nicht möglich.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch des Eventtickets ist ausgeschlossen.
Der Besucher stimmt zu, dass seine Bekleidung sowie mitgebrachte Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden dürfen.
Der Veranstalter kann Einlasszeiten aus Sicherheitsgründen ändern.
Der Einlass kann verweigert werden, wenn:
- der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt,
- der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren bei Altersüberprüfung verweigert,
- der Besucher Kontrollmaßnahmen verweigert,
- der Besucher erkennbar unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder andere berauschenden Mitteln steht,
- der Besucher Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände mitführt,
- gegen den Besucher ein Hausverbot besteht,
- der Besucher den Veranstaltungsablauf stören, Gewalt ausüben oder dazu anstiften will,
- der Besucher rassistische, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder sexuelle Äußerungen von sich gibt oder beabsichtigt,
- der Besucher gegen die Hausordnung verstoßen will.
In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eventtickets. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§4 Aufenthalt des Besuchers in der Eventlocation
Der Besucher muss das Eventticket nach Einlass bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
Bei Verlust von Eventtickets, Wertmarken oder anderen Berechtigungen erfolgt kein Ersatz.
Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass weder der Veranstalter, andere Besucher noch Dritte geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt oder missbraucht werden.
Es ist dem Besucher verboten:
- den Veranstaltungsablauf zu stören,
- in nicht gekennzeichneten Bereichen zu rauchen,
- Gegenstände von Bord zu werfen
- strafbare oder ordnungswidrige Handlungen vorzunehmen,
- andere Besucher zu gefährden,
- Einrichtungen zu beschädigen oder zu entfernen,
- nicht zugängliche und private Bereiche zu betreten,
- Die Eventlocation zu verunreinigen,
- ohne Genehmigung Werbung zu betreiben oder Materialien zu verteilen,
- menschenverachtende, rassistische oder extremistische Äußerungen zu tätigen,
- Aufnahmen für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung zu machen,
Bei Verstößen kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen, ohne Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Ticketpreises. Das Recht des Veranstalters auf Schadenersatz bleibt unberührt.
Verstöße können zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
§5 Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind verboten:
- Waffen aller Art,
- Gegenstände, die wie Waffen verwendet werden können,
- Drogen und Betäubungsmittel,
- Reizgas und ähnliche Sprays,
- Laserpointer,
- leicht entzündbare Substanzen,
- Feuerwerkskörper,
- Uniformen oder Bekleidungen, die der Werbung dienen (ohne Genehmigung),
- Werbung jeder Art ohne Genehmigung,
- Getränke und Speisen ohne medizinische Notwendigkeit,
- sonstige Gegenstände, die den Veranstaltungsablauf stören können.
Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände auszuschließen.
§6 Aufzeichnungen des Veranstalters und Eventdienstleisters
Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und für Marketingmaßnahmen des Veranstalters und des Eventdienstleisters genutzt werden.
§7 Sicherheit
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
Aufgrund der Lautstärke bei Musikveranstaltungen besteht die Gefahr von Gesundheits- und Hörschäden. Es wird empfohlen, Ohrstöpsel mitzubringen. Ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage kann gesundheitsschädlich sein.
Grevenmacher, 01.10.2024
M.S. Princesse Marie Astrid in Zusammenarbeit mit 11th Floor Event- & Cocktailservice